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Operationszwang für Transsexuelle - Staatsanwalt: BMI weiß nicht was es tut
Nachrichteneingang:     18.02.2010

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Amtsmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erschüttert.

Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrte dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.

Die Frau hat den Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren nun eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein »wissentlicher« Befugnismissbrauch nachzuweisen.

Einstellung ohne Ermittlungen

Dabei hatte das Innenministerium – wie zuvor – die Anerkennung des neuen Geschlechts wieder mit einzigen Begründung abgelehnt, dass die männlichen Genitalien noch vorhanden sind. Das in mehr als klarem Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof: »Der Verwaltungsgerichtshof geht im Hinblick auf die österreichische Rechtslage davon aus, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist. ... österreichischen Rechtsordnung kein Hindernis zu entnehmen, das eine personenstandsrechtliche Berücksichtigung des für die Allgemeinheit relevanten geschlechtsspezifischen Auftretens hindern würde. ... derartige (eben auch ohne schwerwiegenden operativen Eingriff mögliche) deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts!«

Angesichts dessen ist es nicht nachvollziehbar, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu der Ansicht kommen kann, dass die Beamten nicht wussten, dass sie gegen die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs entschieden haben. Diese Beamten können nicht nur lesen, sie sind sogar die bestausgebildeten Spitzenbeamten des BMI für derartige Rechtsfragen. Das Lesen (und Verstehen) von Höchstgerichtsentscheidungen gehört zu ihrem täglichen Brot.

Gericht entscheidet über Fortführungsantrag

Die Staatsanwaltschaft hat die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen). Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun darüber zu entscheiden haben.»Wir sind erschüttert über die blitzartige Einstellung«, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner. »Jetzt hoffen wir darauf, dass das Gericht die Fortführung des Verfahrens anordnet, damit der Amtsmissbrauch nicht straflos bleibt.«

R.O Linktipp: www.rklambda.at/
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