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Aktfotos und Schwiegermütter
Was haben Aktfotos und Schwiegermütter gemeinsam? Nun, sie können beide für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sorgen.

Die eingetragene Partnerschaft verpflichtet grundsätzlich ebenso zur umfassenden Lebensgemeinschaft wie die Ehe. Sie beinhaltet die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen, zu anständigem Umgang und zum Beistand. Geheime Lebensbereiche, die vor dem/der Anderen verheimlicht werden, sind unzulässig. Freizeitaktivitäten, Einkommen, Vermögen etc. müssen wechselseitig offengelegt und gehalten werden.

Wie viele Ehepaare auch werden viele eingetragene Paare nicht wissen, welche Bindungen und welche Pflichten sie genau eingehen und welche Konsequenzen eine Verletzung derselben haben kann.

Aus der jüngsten Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen zwei Beispiele, die wohl so auch für die EP gelten.

„Das fortgesetzte Betrachten von Aktfotos nackter Frauen ungeachtet der Gegenwart der Ehefrau (Klägerin) ist eine schwere Eheverfehlung, stellt dies doch in Anbetracht der von der Ehefrau verbalisierten Ablehnung ein rücksichtsloses Verhalten dar. Ob das Betrachten derartiger Bilder in der ‚Mechaniker-Zunft’ üblich ist, spielt dabei keine Rolle. Maßgebend ist vielmehr, dass der Beklagte die ablehnende Haltung der Klägerin ignorierte, sie als übertriebene Reaktion darstellte und fortfuhr, die Aktfotos zu betrachten.“ (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien 22.09.2009, 48 R 107/09d).

In derselben Entscheidung hielt das Gericht auch fest, dass es ein ehewidriges Verhalten darstellt, wenn ein Partner der dominanten Einflussnahme seiner Mutter auf familieninterne Angelegenheiten nicht entgegentritt.

Aktfotos und Schwiegermütter. Beide können zum Scheidungsgrund werden, und eine Scheidung zum finanziellen Desaster. Mit beiden sei daher ein sorgsamer Umgang angeraten.


Aktuelles stets auf www.RKLambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Dieser Beitrag erschien auch in XTRA!, Österreichs größtem Schwulen- und Lesbenmagazin.



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