Die eingetragene Partnerschaft beinhaltet nicht nur ärgerliche Diskriminierungen. Es gibt auch emanzipatorische Highlights. Eines davon ist das „Heiratsgut“, auf das jetzt auch Kinder Anspruch haben, die eine EP eingehen.
Die eingetragene Partnerschaft beinhaltet nicht nur ärgerliche Diskriminierungen. Es gibt auch emanzipatorische Highlights. Eines davon ist das „Heiratsgut“, auf das jetzt auch Kinder Anspruch haben, die eine EP eingehen.
Das „Heiratsgut“, nunmehr „Ausstattung“ genannt, verpflichtet Eltern, ihre Kinder zu unterstützen, wenn sie eine Ehe eingehen. Die Eltern (können diese nicht: dann die Großeltern) schulden den Kindern anlässlich der Eheschließung eine Starthilfe zur Hausstands- und Familiengründung.
Das Ausmaß dieser „Starthilfe“ richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern (bzw. der Großeltern). Als Orientierungshilfe gehen die Gerichte von 25-30% des Jahresnettoeinkommens aus. Verdienen beide (Groß)Elternteile so werden die Einkommen zusammengerechnet und besteht der Anspruch vom Gesamtnettoeinkommen. Ist das Einkommen zu gering für einen angemessenen Ausstattungsanspruch, ist aber Vermögen vorhanden, so ist dieses heranzuziehen und nötigenfalls zu verwerten oder zu belasten. Frühere Zuwendungen der Eltern verringern den Anspruch nicht. Im Zweifel tun dies auch nicht Beiträge zu den Kosten der Hochzeit.
25-30% des Jahresnettoeinkommens
Ausgeschlossen ist der Anspruch dann, wenn das Kind selbst nennenswertes eigenes Vermögen hat, und daher keine Starthilfe für die oft beträchtlichen Kosten einer Familien- und Hausstandsgründung braucht. Bei Durchschnittseinkommen gehen die Gerichte aber davon aus, dass das nicht der Fall ist und eine Starthilfe benötigt wird. Das Einkommen und Vermögen des/der Partnerin wiederum ist irrelevant. Auch wer mit einer/m MillionärIn die EP eingeht, hat den Ausstattungsanspruch gegen die eigenen Eltern.
Wollen die (Groß-)Eltern keine oder keine angemessene Ausstattung bezahlen, so entscheidet das Gericht.
All das gilt seit 1. Jänner 2010 nicht mehr nur für die Eheschließung sondern auch genau so für die Schließung einer eingetragenen Partnerschaft. Auch bei Eingehung einer EP besteht der Anspruch auf Ausstattung. Auch bei einer EP müssen die (Groß)Eltern Starthilfe zur Gründung des (gleichgeschlechtlichen) Hausstands und der Regenbogenfamilie geben.
Auch homophobe Eltern müssen zahlen
Dass homophobe (Groß)Eltern nicht mehr einerseits ihre heterosexuellen (Enkel)Kinder mit aufwendigen Hochzeitsfeiern und großzügigen Zuwendungen bedenken und andererseits ihre homosexuellen Geschwister leer ausgehen lassen können, hat durchaus seinen (emanzipatorischen) Reiz.
Dieser findet noch dadurch seine Bestätigung, dass der Ausstattungsanspruch zwar entfällt, wenn die Ehe oder EP gegen den begründeten Willen der Eltern geschlossen wurde, der Gesetzgeber aber ausdrücklich festgehalten hat, dass Diskriminierungen keine zulässigen Weigerungsgründe sind.
Das „Heiratsgut“ gibt es übrigens nur ein einziges Mal im Leben. Bei welcher Ehe- oder EP-Schliessung es verlangt wird, bleibt jedoch dem Kind überlassen. Das kann also bspw. auch (erst) bei der vierten Ehe sein oder bei einer EP-Schließung nach früheren Ehen (oder umgekehrt).
Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).
Dieser Beitrag erschien auch in XTRA!, Österreichs größtem Schwulen- und Lesbenmagazin.
User - Kommentare
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tom-36
29.06.2010 - 19:44
Habe von der familiären Beratung beim Gericht erfahren das es das Heiratsgut seit 1. Jänner nicht mehr gibt und nun dieser Artikel. Die Mitarbeiter beim Gericht sollten sich besser informieren damit Sie nicht falsche Auskünfte geben!!!!!!!!
robby
26.06.2010 - 19:19
Dachte der Hausstandsgründungsbeitrag wäre längst abgeschafft worden. Also wir bekamen nichts von den Eltern und Grosseltern, na gut wir sind ja auch keine Ausnützer. Heute kann man nichts mehr einfordern weil beide Elternteile schon unter der Erde sind.